Die Polizei rät dringend, Stellenangebote im Internet für Minijobs besonders sorgsam zu hinterfragen, deren Aufgabe darin besteht, Pakete zu empfangen, umzuetikettieren und meist ins Ausland weiterzuleiten. Einziger Zweck solcher Angebote besteht darin, über diese dritte Person Warensendungen zu verschleiern, die durch Betrugshandlungen erworben wurden, um Beispiel mit ausgespähten Kreditkarten oder Kontodaten. Gegen die so genannten Warenagenten, auch Warenkuriere genannt, wird regelmäßig ein Strafverfahren wegen Geldwäsche und der Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte eingeleitet.
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