In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 76073 eingetragenen Warendorf Real Estate GmbH, Agrippinawerft 6, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Schu, Agrippinawerft 6, 50678 Köln ist am 29.05.2019, um 12:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ludgeristraße 54, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
82 IN 30/19
Amtsgericht Münster, 29.05.2019
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