Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der UDI Energie FESTZINS 14 GmbH & Co. KG gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG bekannt.
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.
Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG
Möglicher Ausfall von Forderungen
Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:
Emittentin: UDI Energie FESTZINS 14 GmbH & Co. KG
Anschrift: Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz
Bezeichnung der Vermögensanlage sowie das Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes:
Bezeichnung der Vermögensanlage: UDI Energie FESTZINS 14
Art der Vermögensanlage: Nachrangdarlehen
Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes: Verkaufsprospekt vom 06.09.2018 (veröffentlicht am14.09.2018)
Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG:
Der Emittentin stehen aus der Gewährung von Nachrangdarlehen an mehrere Zwischen- und Projektgesellschaften Forderungen gegen diese auf Zins- und Rückzahlung zu. Sie hatte mit einer am 18.12.2020 veröffentlichten Mitteilung gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG darauf aufmerksam gemacht, dass einige Projektgesellschaften diese Forderungen nicht aus Jahresüberschüssen oder sonstigem freien Vermögen begleichen konnten und unter Berufung auf die Regelungen in den Nachrangdarlehensverträgen ein Leistungsverweigerungsrecht geltend gemacht haben.
Bei den Projektgesellschaften handelt es sich unter anderem um mehrere mit der te management GmbH, Aschheim, verbundene Projektgesellschaften. Auch an die te management GmbH selbst als Zwischengesellschaft hat die Emittentin Nachrangdarlehen ausgereicht. Die Geschäftsführung der te management GmbH hat die Emittentin darüber informiert, dass die te management GmbH am 02.06.2021 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht München gestellt hat. Durch die Insolvenz der te management GmbH ist die Vornahme von Zahlungen auf die Forderungen der Emittentin gegen die te management GmbH gefährdet. Überdies kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass die Insolvenz der te management GmbH Auswirkungen auf die mit ihr verbundenen Projektgesellschaften haben wird. Die ohnehin bereits bestehende Gefahr, dass es bei der Emittentin zu einem teilweisen oder vollständigen Forderungsausfall hinsichtlich der bestehenden Zins- und Rückzahlungsansprüche gegen die te management GmbH und die mit ihr verbundenen Projektgesellschaften aus den Nachrangdarlehensverträgen kommt, hat sich daher erhöht. Ein solcher Forderungsausfall hätte negative Auswirkungen auf die Liquidität der Emittentin.
Dieser Umstand ist daher geeignet, die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Anlegern auf Auszahlung der aufgelaufenen Zinsen und auf Rückzahlung der von den Anlegern gewährten Nachrangdarlehen zusätzlich zu gefährden.
Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände:
Die Neubewertung der wirtschaftlichen Lage der te management GmbH und der mit ihr verbundenen Projektgesellschaften erfolgte anlässlich der Mitteilung der Geschäftsführung der te management GmbH über deren Insolvenzantragstellung am 02.06.2021.
Hinweis:
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt.
Die Bundesanstalt geht davon aus, dass die Vermögensanlage, für die diese Tatsache bekannt gemacht wird, den Voraussetzungen des § 1 Vermögensanlagengesetz entspricht, und hat diese Voraussetzungen nicht erneut geprüft.
Chemnitz, 04.06.2021
UDI Energie FESTZINS 14 GmbH & Co. KG,
vertreten durch die Komplementärin Festzins Verwaltung Ost 2 UG (haftungsbeschränkt),
diese vertreten durch den Geschäftsführer Rainer J. Langnickel
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