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Warn- und Veröffentlichungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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Irrsinige Veröffentlichungspolitik

Was soll das? Wir zahlen Steuern, ob nun Journalisten, Finanzmakler oder Kunden. Wir möchten, dass wir vernünftige Behörden finanzieren, die uns schützen und uns helfen. Gerade deckt die Süddeutsche Zeitung auf, dass es überhaupt kein Register von sicheren und guten Medizinprodukten gibt, dass der Öffentlichkeit vorliegt. Behörden halten sozusagen ihr Wissen geheim. Ähnlich funktioniert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: PIM Gold und Scheideanstalt GmbH: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

Datum:26.11.2018

Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH eine Vermögensanlage unter der Bezeichnung KINDER GOLD KONTO öffentlich anbietet.

Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.

Was bringt eine solche Veröffentlichung? Nichts. Gar nichts.

Warum veröffentlicht die BaFin blödsinnige Infos und gibt Warnungen zu spät heraus?

Die Behörde und ihre Mitarbeiter haben sich an Recht und Gesetz zu halten. Gleiches gilt für die Staatsanwaltschaften und andere Behörden. Die grundlegenden Gesetze dienen aber nicht primär dem Verbraucher und Bürgerschutz, sondern der Funktionsfähigkeit des Staates. Außerdem könnten Veröffentlichungen den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen schaden. Die Rechtslage macht der BaFin die Veröffentlichung unmöglich.

Fazit: Die Gesetze müssen geändert werden. Wir brauchen Transparenz durch Informationsfreiheit. Informationsfreiheit ist das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen. Sie ist eines der wichtigsten Grundrechte in der Wissensgesellschaft, das sich aus Artikel 5 des Grundgesetzes zur Meinungs- und Informationsfreiheit ergibt!

 

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