Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Untersuchungen gegen die Betreiber der Website lyxor.io eingeleitet, deren Identitäten bisher nicht bekannt sind. Die Website wird beschuldigt, unbefugt Bank- und Finanzdienstleistungen anzubieten, indem sie Nutzern den Handel mit Kryptowerten ermöglicht.
Des Weiteren besteht der Verdacht des Identitätsmissbrauchs zulasten der Lyxor Asset Management S.A., die keinerlei Verbindung zu lyxor.io aufweist. In Deutschland ist die Genehmigung der BaFin erforderlich, um Bank-, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Es gibt jedoch Fälle, in denen Unternehmen solche Dienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis anbieten. Über die Zulassung eines Unternehmens können sich Interessierte in der Unternehmensdatenbank der BaFin informieren.
Diese Mitteilung stützt sich auf die rechtlichen Bestimmungen des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.
Wichtig für Anleger:
Die BaFin zusammen mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern empfiehlt Verbrauchern, bei Online-Geldanlagen besonders wachsam zu sein und sich im Vorfeld umfassend zu informieren, um Betrug zu vermeiden.
Für weitere Informationen zum Schutz vor Betrug im Finanzmarkt hören Sie sich die Episode „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts an.
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