Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Website tradercryptox.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte auf der Webseite tradercryptox.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Der Betreiber tritt auf der Website lediglich mit der Bezeichnung TraderCryptoX bzw. Tradercryptox auf – ohne Benennung einer Rechtsform. Auf der Homepage lassen sich weder ein Impressum noch sonstige Hinweise auf den Geschäftssitz des Anbieters finden. Gegenüber Kundinnen und Kunden wird auf eine Adresse in London verwiesen. Bei einer Recherche im Internet lassen sich Anhaltspunkte für einen Unternehmenssitz in Southampton finden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
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