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Warnhinweis der Finanzmarktaufsicht FMA Österreich: ADCADA Investments AG PCC

Hans (CC0), Pixabay
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ADCADA Investments AG PCC

Die FMA kann gemäß § 14 Abs 1 Z 9 KMG 2019 den Umstand bekannt machen, dass ein Emittent, ein Anbieter oder eine die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt beantragende Person seinen/ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) weist darauf hin, dass die

ADCADA Investments AG PCC

Industriering 40

9491 Rugell

Liechtenstein

Registernummer: FL-000.2.600.340-0

Web: https://adcada.healthcare/ (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)

E-Mail: investor-relations@adcada.com (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)

der Meldepflicht zum Emissionskalender gemäß § 24 KMG 2019 iZm den in Österreich angebotenen Inhaber-Teilschuldverschreibungen „ADCADA.healthcare Anleihe 2020“ nicht nachgekommen ist.

UPDATE 06.07.2020

Der Warnhinweis bei der FMA Österreich (vom 22.05.2020) ist nicht mehr einsehbar. Mithin sind es „nur“ noch 7 aufsichtsrechtliche Hinweise.

1 Komment

  • Ich ziehe meinen Hut vor Ihnen, Herr Bremer. Ohne Sie ginge die sinnlose Abkassiererei weiter. Ich habe mein Geld zurück vor ein paar Monaten. Man hat von Ihnen immer als einem „Erpresser“ geredet der Geld gefordert habe, um nicht zu berichten. War wohl eine Ente. Kein Geld mehr investieren wo Bremer sagt „Finger weg“, meine Quintessenz daraus.

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