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Warnhinweis der FMA zum Unternehmen Libra Markets

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Libra Markets

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 Bankwesengesetz (BWG) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 04.06.2019 teilt die FMA daher mit, dass

Libra Markets

Web: www.libramarkets.com

info@libramarkets.info;

verification@libramarkets.info;

info@libramarkets.net

+442070480587; +4932221098394

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1,

Anmerkung der Redaktion:

Liest man die Auszahlungsbedingungen, dann fragt man sich schon warum die bis zu 21 Tage für eine Auszahlung brauchen. Das Geld annehmen geht doch recht Fix.

Libra Markets (das “Unternehmen”) wendet bestimmte Regeln und Richtlinien in Bezug auf die Bewegung Ihres Geldes zwischen uns und Ihnen an, die für die Abhebungen von Geld durch Sie auf Ihr Konto beim Unternehmen gelten.

Auszahlungen

1. Auszahlungen werden vorbehaltlich einer schriftlichen Aufforderung an das Unternehmen bearbeitet.

2. Das Unternehmen wird nur Gelder an die Kreditkarte des Nutzers senden, die zuvor überprüft wurde und durch die der Nutzer mindestens eine erfolgreich abgeschlossene Einzahlung getätigt hat. Das Unternehmen wird keine Gelder an abgelaufene Karten senden. Alternativ kann das Guthaben des Nutzers auf das auf den Namen des Begünstigten des Handelskontos bei der Gesellschaft registrierte Bankkonto zurückerstattet werden, sofern der Nutzer eine schriftliche Anfrage absendet.

3. Das Unternehmen wird keine Gelder an eine nicht bestätigte Quelle zurückschicken, einschließlich Karte oder Bankkonto.

4. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, eine Auszahlung auf mehrere Ihrer verifizierten Karten zu verteilen, wenn es dies für notwendig hält, bis alle Auszahlungen abgeschlossen sind.

5. Die Mindestauszahlung per Bankueberweisung ist 500 EUR/GBP.

6. Das Unternehmen wird sich bemühen, Auszahlungsanträge innerhalb von 7-21 Werktagen zu bearbeiten. Abhängig von der Auszahlungsmethode erfolgt die Abrechnung dann jedoch durch die Bank oder den Kartenverarbeiter des Unternehmens, wobei die Dauer der Auszahlung je nach Verwendungszweck stark variieren kann.

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