Startseite Allgemeines Warnhinweis der FMA Österreich:manoco.io
Allgemeines

Warnhinweis der FMA Österreich:manoco.io

Teilen

manoco.io

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 31.10.2018 teilt die FMA daher mit, dass

manoco.io

info@manoco.io

„nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (Einlagengeschäft gem. § 1 Abs 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Der Mann, der sich nicht beugen lässt – und jetzt Trump als Gegner hat

Shawn Fain, Präsident der United Auto Workers (UAW), hat sich während seiner...

Allgemeines

Deutschlands Top-Konzerne: Wenn der Gewinn zum Glücksspiel wird

Deutschlands größte Börsenunternehmen zeigen, wie man in die Wirtschaftsgeschichte eingeht – allerdings...

Allgemeines

Detaillierte Analyse der Bilanz von Enpal B.V. (2022)

Die Bilanz des Unternehmens Enpal B.V. für das Geschäftsjahr 2022 offenbart ein...

Allgemeines

Tilo Ebner der Genussrechteberater DEGAG -hätten die Kunden das Geld auf die Bank gebracht, dann wäre es nicht von einem Totalverlustrisiko bedroht

Tilo Ebner, Vermittler von DEGAG Genussrechten mit Totalverlustrisiko, hat da ein „tolles“...