Startseite Allgemeines Warnhinweis der FMA:X12
Allgemeines

Warnhinweis der FMA:X12

Teilen

X12

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 30. März 2018 teilt die FMA daher mit, dass

X12

www.x12coin.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln (§ 1 Abs 1 Z 6 BWG) nicht gestattet.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Umsiedeln oder Wiederaufbauen? Bewohner stehen vor teuren Entscheidungen

Die verheerenden Waldbrände in Kalifornien, die als die zerstörerischsten in der Geschichte...

Allgemeines

Prorussische Hackergruppe Noname057(16) legt italienische Websites lahm – für kurze Zeit und mäßig beeindruckend

Die prorussische Hackergruppe mit dem charmanten Namen Noname057(16) hat heute eine großangelegte...

Allgemeines

Merz und die Lehren aus Nehammers Fall: Vorsicht vor der eigenen Positionierung

In der politischen Landschaft kann sich das Blatt schnell wenden. Ein Beispiel...

Allgemeines

Einige Bewohner Kaliforniens schützen ihre Häuser vor Bränden – für einen hohen Preis

Als das Palisades Fire am Dienstagabend an Intensität zunahm, suchte der Immobilienunternehmer...