InterBankBrokers / ANG Group
Verschiedene Tätigkeiten in der Finanzbranche setzen eine Bewilligung der FINMA voraus. Sofern die FINMA Hinweise darauf erhält, dass Anbieter – bewusst oder unbewusst – ohne Bewilligung Tätigkeiten ausüben, für die eine solche erforderlich wäre, leitet sie entsprechende Abklärungen ein.
Erhärtet sich der Verdacht, kann die FINMA mit sogenannten Enforcement-Verfahren gegen unerlaubt tätige Anbieter vorgehen und Massnahmen verfügen, die bis hin zu einer Liquidation des Unternehmens führen können.
Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste. Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben.
Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen.
Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom aufgeführten Unternehmen ausgeübte Aktivität illegal ist. Indem die FINMA entsprechende Unternehmen in der Warnliste aufführt, weist sie aber darauf hin, dass diese über keine Bewilligung verfügen.
Betroffene Unternehmen werden von der Liste gestrichen, sobald die FINMA die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vornehmen konnte.
FireShot Capture 201 – FINMA – InterBankBrokers _ ANG Group – www.finma.ch
Name | InterBankBrokers / ANG Group |
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Sitz | Genf |
Adresse | – |
Internet | www.interbankbrokers.com |
Handelsregister (HR) | Ohne HR-Eintrag |
Public warning: is this provider authorised?
A number of financial services require FINMA authorisation. If FINMA receives information that a provider is operating knowingly or unknowingly without authorisation, it will investigate the matter. If initial suspicions harden, FINMA can launch enforcement proceedings and impose measures of varying severity which may even lead to closing down the company.
FINMA checks the companies and individuals on its warning list to see if they are providing unauthorised services. The findings, however, have so far been inconclusive because the companies and individuals concerned have not complied with the requirement to provide information, or the information they provided is false.
Moreover, when FINMA investigations reveal an imminent and considerable threat to investors, the providers involved are also entered in the list. The fact that a company is on FINMA’s warning list does not automatically mean that its activities are unlawful. Their entry in the list does, however, highlight the lack of authorisation. The companies and individuals in question will be removed from the list once FINMA has completed its investigations and taken any appropriate measures.
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