Die Urlaubszeit beginnt und viele planen, mit dem Auto oder einem Wohnmobil zu verreisen. Das Bundeskriminalamt weist auf eine neue Betrugsmasche hin und rät zu erhöhter Wachsamkeit.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Kraftfahrzeugen häufen sich in den vergangenen Monaten Fälle angeblicher „Schnäppchen“, die über Online-Verkaufsplattformen und Social–Media-Kanäle gezielt in Deutschland angeboten werden. Nach dem Kauf stellt sich heraus, dass die Fahrzeuge in anderen Ländern gestohlen oder unterschlagen wurden.
Worauf Sie beim Fahrzeugkauf achten sollten und wie Sie sich vor Betrug schützen können:
- Vorsicht bei Angeboten, die deutlich unter dem Marktwert liegen! Unterschiede von mehreren tausend Euro werden täterseitig mitunter durch kleine, selbst angebrachte Schrammen oder Lackschäden erklärt.
- Tätigen Sie keine umfangreichen Bargeldgeschäfte auf der Straße! Transaktionen über hohe Summen wickelt man besser und sicher über Konten ab, die bei Unstimmigkeiten den Rückruf des Kaufpreises ermöglichen.
- Online–Accounts bieten Verkäufern einen hohen Grad an Anonymität. Geben Sie keine Kopien oder Bilder Ihres Personalausweises weiter!
- Bestehen Sie beim Erwerb von Wohnmobilen und Autos auf der unmittelbaren Übergabe der zwei funktionierenden Originalschlüssel, des Serviceheftes und der CoC-Papiere1. Lassen Sie sich nicht auf das Angebot eines „Nachschickens“ ein.
- Werden Sie misstrauisch, wenn kurz vor dem Kauf der Ort der Übergabe gewechselt wird. Mit rührseligen Geschichten von Krankheiten oder familiären Notfällen, mit denen man Sie möglicherweise sogar aus Deutschland heraus in angrenzende Länder locken will, manipuliert man Sie gezielt.
- Haben Sie einen Verdacht, dann gehen Sie vor dem Kauf zur Polizei!
[1] EG-Übereinstimmungsbescheinigung: Bestätigung, dass ein Fahrzeug den EU-Normen entspricht. Diese Papiere sind in der jeweiligen Landessprache verfasst und werden bei Neuwagenkauf ausgehändigt. Sie spezifizieren technische Merkmale und Daten des Fahrzeugs, die das Modell beschreiben und für die Zulassung nötig sind, z.B. Maße und Gewichte, Reifengröße, Verbrauch sowie detaillierte CO₂- und Schadstoffwerte. Die Angaben gehen somit über die in Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II hinaus.
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