coin.zone GmbH
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 22c Abs. 1 Z 2 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) im Falle der Verhängung einer Sanktion, die wegen Verstößen gegen u.a. § 98 Abs. 1a Bankwesengesetz (BWG) gesetzt wurde, den Namen der Personen oder Unternehmen, gegen das eine Sanktion verhängt wurde, sowie die verhängte Sanktion beauskunften oder veröffentlichen.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 16.05.2020 teilt die FMA daher mit, dass der
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Villacherring 59
9020 Klagenfurt
Telefon:+43 664 34 868 34
E-Mail: office@thecoin.zone
Web: www.diecoinzone.com (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)
mit Bescheid vom 19.03.2020 aufgetragen wurde, den unerlaubten Betrieb des gewerblichen Abschlusses von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen gemäß § 1 Abs.1 Z 3 BWG (Kreditgeschäft) zu unterlassen.
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