Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website euro-check.de. Sie bieten ohne Erlaubnis die Eröffnung von Festgeldkonten bei ausländischen Banken an.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
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