Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 29.12.2020 teilt die FMA daher mit, dass
Global Pro Trader Ltd
mit angeblichem Sitz in
46A avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg
Web:
www.globalprotrader.org (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)
E-Mail:
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mark.still@globalprotrader.org (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)
chris.blum@globalprotrader.org (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet
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