Investfinans Bank Group AB
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.02.2019 teilt die FMA daher mit, dass
„Investfinans Bank Group AB“
mit angeblichem Sitz in
Söderberga Gårdsväg 2
162 52 Vällingby
Schweden
Tel: +46 844 682690
info@investfinansab.com
www.investfinansab.com (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (§ 1 Abs. 1 Z 1 zweiter Fall BWG) nicht gestattet
wenn es eine seriöse firma ist bestimmt..
Guten Tag!
Habe am Montag den 18.3. die Rückbuchung des Kapitals für meine Festgeldanlage bei der Investfinans ab veranlasst. Kann diese Rückbuchung noch erfolgen?
Sind Festgeldanlagen in Schweden abgesichert?
Mit freundlichen Grüßen,
Albert Kneringer