One Stop Money Manager Limited: Beschränkung der Erbringung von Dienstleistungen
Gemäß der Entscheidung der Financial Conduct Authority (FCA) als zuständige Aufsichtsbehörde in England darf die One Stop Money Manager Limited seit 4. Dezember 2019 keine konzessionspflichtigen E-Geld- und Zahlungsdienstleistungen mehr erbringen, es darf bis auf weiteres keine Kontoinformationsdienste und Zahlungsauslösedienste leisten. Das E-Geldinstitut hat seine Kunden darauf hinzuweisen, dass es keine konzessionspflichtigen Tätigkeiten mehr durchführen und derzeit keine Auszahlungen leisten darf. Es darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Behörde nicht über Finanzmittel und/oder Kundengelder, welche es in Zusammenhang mit Zahlungsdienstleistungen hält, verfügen oder deren Wert verringern. Das E-Geldinstitut muss weiters seine Agenten im Sinne der E-Geld-Richtlinie über diese behördlichen Anforderungen informieren.
Für Details zu den Beschränkungen der One Stop Money Manager Limited wird auf den folgenden Link verwiesen:
Die Financial Conduct Authority weist darauf hin, dass sie die Konzession der One Stop Money Manager Limited nicht entzogen hat, aber das Institut bis auf weiteres keine konzessionspflichtigen Dienstleistungen erbringen darf.
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