Startseite Allgemeines Warnhinweis: Swiss International Asset Management AG
Allgemeines

Warnhinweis: Swiss International Asset Management AG

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Swiss International Asset Management AG

Name Swiss International Asset Management AG
Sitz
Adresse Rue du Rhône 78, 1204 Genf
Internet https://www.swissam.ch
Handelsregister (HR) Mit HR-Eintrag
Bemerkungen
Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter die Aufsicht der FINMA fallen. Informieren Sie sich rechtzeitig.

Verschiedene Tätigkeiten in der Finanzbranche setzen eine Bewilligung der FINMA voraus. Sofern die FINMA Hinweise darauf erhält, dass Anbieter – bewusst oder unbewusst – ohne Bewilligung Tätigkeiten ausüben, für die eine solche erforderlich wäre, leitet sie entsprechende Abklärungen ein. Erhärtet sich der Verdacht, kann die FINMA mit sogenannten Enforcement-Verfahren gegen unerlaubt tätige Anbieter vorgehen und Massnahmen verfügen, die bis hin zu einer Liquidation des Unternehmens führen können.

Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste. Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben. Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen. Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom aufgeführten Unternehmen ausgeübte Aktivität illegal ist. Indem die FINMA entsprechende Unternehmen in der Warnliste aufführt, weist sie aber darauf hin, dass diese über keine Bewilligung verfügen. Betroffene Unternehmen werden von der Liste gestrichen, sobald die FINMA die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vornehmen konnte.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Oberverwaltungsgericht NRW: Verhandlung zur Atommülllagerung in Ahaus

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen wird am Dienstag, den 3. Dezember 2024,...

Allgemeines

Berlin reformiert Mietobergrenze für Ersatzwohnraum bei Abriss

Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 12. November 2024 die...

Allgemeines

Messerangriff an Berufsschule in China: Mindestens 8 Tote und viele Verletzte

In der Stadt Yixing, in der chinesischen Provinz Jiangsu, kam es zu...

Allgemeines

Auf nach Berlin

Die Freien Wähler haben beim Bundesparteitag in Geiselwind ihren Chef Hubert Aiwanger...