FMA warnt vor Geschäften mit Nexomus GmbH: Keine Berechtigung für Bankgeschäfte in Österreich
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am 21. September 2024 eine dringende Warnung vor dem Anbieter Nexomus GmbH ausgesprochen, der angeblich seinen Sitz in Wien hat. Die FMA rät eindringlich davon ab, Geschäfte mit dieser Firma abzuschließen, da sie nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich anzubieten.
Laut FMA fehlt der Nexomus GmbH die notwendige Lizenz, um gewerblich Handel auf eigene oder fremde Rechnung zu betreiben, wie es gemäß § 1 Abs 1 Z 7 lit c des österreichischen Bankwesengesetzes vorgeschrieben ist. Trotz der online zugänglichen Website (https://nexomus.com) und Kontaktmöglichkeit via E-Mail (info@nexomus.com), betont die Behörde, dass der Anbieter keine rechtliche Erlaubnis hat, in Österreich tätig zu sein.
Die FMA ruft Investoren zur Vorsicht auf und rät, sich vor Geschäftsabschlüssen mit Finanzdienstleistern stets über deren Zulassung und Seriosität zu informieren. Diese Veröffentlichung erfolgte gemäß § 4 Abs 7 Bankwesengesetz, um die Öffentlichkeit vor potenziellen Risiken zu schützen und auf unzulässige Geschäftspraktiken aufmerksam zu machen.
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FMA warnt vor Angeboten der Advance Trade: Keine Berechtigung für Bankgeschäfte in Österreich
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gibt eine dringende Warnung vor der Firma Advance Trade heraus, die unter der Website advancetrade.org und der E-Mail-Adresse support@advancetrade.org aktiv ist. Die FMA weist ausdrücklich darauf hin, dass Advance Trade keine Genehmigung hat, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich durchzuführen.
Insbesondere ist es der Firma untersagt, fremde Gelder als Einlagen entgegenzunehmen, wie es nach § 1 Abs 1 Z 1, 2. Fall des Bankwesengesetzes erforderlich ist. Dies bedeutet, dass Advance Trade keinerlei rechtliche Erlaubnis besitzt, in Österreich finanzielle Dienstleistungen anzubieten, die mit der Verwaltung von Kundengeldern verbunden sind.
Die FMA rät daher dringend dazu, keine finanziellen Transaktionen mit diesem Anbieter vorzunehmen. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und dient dem Schutz der Öffentlichkeit vor potenziellen Risiken durch unlizenzierte und möglicherweise unseriöse Anbieter. Anleger sollten stets Vorsicht walten lassen und sich vor Investitionen über die Zulassung von Finanzdienstleistern informieren.
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