coinpark.one: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website coinpark.one. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bietet deren Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Auf der Website tritt der Betreiber lediglich unter der Bezeichnung Coinpark auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Ein Unternehmenssitz wird nicht angegeben. Es wird lediglich pauschal auf angebliche Büros in einigen ostasiatischen Ländern verwiesen. Bei der Geschäftsbeziehung zu Kundinnen und Kunden gelte hingegen US-amerikanisches Recht.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
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