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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor der Website swiss-cap.com ausgesprochen. Nach aktuellen Erkenntnissen bietet der Betreiber auf der Plattform unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an, ohne über die notwendige Genehmigung zu verfügen.
Die Website wird unter dem Namen SwissCap betrieben, jedoch ohne Angabe einer konkreten Rechtsform. Der Betreiber behauptet, in London, Vereinigtes Königreich, ansässig zu sein, nennt jedoch keine vollständige Geschäftsadresse. Dies wirft zusätzliche Zweifel an der Seriosität der Plattform auf.
Die BaFin hat bereits mehrfach vor ähnlichen Websites mit nahezu identischem Aufbau gewarnt, darunter:
Alle diese Plattformen nutzen nahezu dieselbe Einstiegserklärung, die potenziellen Anlegern eine vermeintlich sichere Handelsumgebung suggeriert: „Betreten Sie mit [Name der Website] selbstbewusst die Handelsarena“. Dieses Schema deutet auf ein Netzwerk betrügerischer Websites hin, das gezielt versucht, Anleger zu täuschen.
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden dürfen. Die fehlende Zulassung weist darauf hin, dass die Dienstleistungen von swiss-cap.com nicht reguliert sind, was Anleger einem hohen Risiko aussetzt.
Die BaFin rät dringend dazu, vor einer Investition zu prüfen, ob ein Anbieter die erforderliche Genehmigung besitzt. Informationen dazu finden sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin. Nur dort gelistete Unternehmen dürfen in Deutschland regulierte Finanzdienstleistungen anbieten.
Die BaFin stützt ihre Warnung auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), der sie berechtigt, vor unautorisierten Finanzdienstleistern zu warnen.
Die BaFin ruft Verbraucher zu erhöhter Wachsamkeit auf, insbesondere bei Plattformen wie swiss-cap.com, die keine klare Geschäftsadresse angeben und keine Lizenz vorweisen können. Wer auf solchen Plattformen investiert, riskiert nicht nur den Verlust seines Kapitals, sondern auch mögliche Datenmissbrauchsfälle. Anleger sollten sich vorab immer über die Seriosität eines Anbieters informieren und nur bei regulierten Unternehmen investieren.
Am 9. Januar 2025 hat das Amtsgericht Celle (Aktenzeichen: 34 IN 67/24)...
BeiDie RedaktionDonnerstag, 09.01.2025Am 9. Januar 2025 hat das Amtsgericht Leipzig (Aktenzeichen: 405 IN 2186/24)...
BeiDie RedaktionDonnerstag, 09.01.2025Am 9. Januar 2025 hat das Amtsgericht Leipzig (Aktenzeichen: 405 IN 2086/24)...
BeiDie RedaktionDonnerstag, 09.01.2025Am 08.01.2025 hat das Amtsgericht Bremen die vorläufige Verwaltung des Vermögens der...
BeiDie RedaktionMittwoch, 08.01.2025
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