Startseite Vorsicht FINMA Warnung der FINMA vor möglicherweise unerlaubt tätigen Anbietern: Grotfinance
FINMA

Warnung der FINMA vor möglicherweise unerlaubt tätigen Anbietern: Grotfinance

Warnung | © congerdesign / Pixabay
Teilen
Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter die Aufsicht der FINMA fallen. Informieren Sie sich rechtzeitig.

Verschiedene Tätigkeiten in der Finanzbranche setzen eine Bewilligung der FINMA voraus. Sofern die FINMA Hinweise darauf erhält, dass Anbieter – bewusst oder unbewusst – ohne Bewilligung Tätigkeiten ausüben, für die eine solche erforderlich wäre, leitet sie entsprechende Abklärungen ein. Erhärtet sich der Verdacht, kann die FINMA mit sogenannten Enforcement-Verfahren gegen unerlaubt tätige Anbieter vorgehen und Massnahmen verfügen, die bis hin zu einer Liquidation des Unternehmens führen können.

Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste. Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben. Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen. Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom aufgeführten Unternehmen ausgeübte Aktivität illegal ist. Indem die FINMA entsprechende Unternehmen in der Warnliste aufführt, weist sie aber darauf hin, dass diese über keine Bewilligung verfügen. Betroffene Unternehmen werden von der Liste gestrichen, sobald die FINMA die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vornehmen konnte.

Besonders gewarnt wird vor Anbietern, gegen die die FINMA bereits eine Verfügung erlassen hat und die aufsichtsrechtliche Bestimmungen schwer verletzt haben: Publikationen nach Art. 34 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass für die Warnliste nicht der Anspruch besteht, abschliessend und tagesaktuell zu sein. Kurz: Es ist nicht ausgeschlossen, dass Unternehmen bewilligungspflichtige Tätigkeiten ohne die erforderliche Bewilligung ausüben, die (noch) nicht in der Warnliste der FINMA aufgeführt sind.

Grotfinance

Name Grotfinance
Sitz
Adresse Rue de Chantepoulet 10, 1201 Genève
Internet www.grotfinance.com
Handelsregister (HR) Ohne HR-Eintrag
Bemerkungen

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
FINMAVorsicht

FINMA-Warnmeldung: Achtung vor Suissebit GmbH – Potenziell unseriöses Angebot

Bern, 6. Dezember 2024 Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) warnt vor der Gesellschaft...

FINMAVorsicht

FINMA-Warnmeldung: Vorsicht vor Mergers Consulting Zentrum AG – Unseriöse Aktivitäten möglich

Bern, 6. Dezember 2024 Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) macht auf potenzielle Risiken...

FINMAVorsicht

FINMA-Warnmeldung: Flat Ex Swiss AG – Vorsicht vor potenziellen Risiken

Zürich, 6. Dezember 2024 Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) warnt vor der Firma...

FINMAVorsicht

FINMA untersucht Aktivitäten der MAPA Finanz GmbH

Sitz in Zug unter behördlicher Beobachtung Die Schweizerische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat bekannt...