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Warnung des BKA vor Betrug in Messengerdiensten

mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Im Laufe des Jahres 2022 kam es zu einem starken Anstieg von Messenger-Betrugsfällen, der weiterhin anhält.

Bei dieser Betrugsart erhalten die Opfer von einer unbekannten Telefonnummer eine Nachricht über einen Messenger-Dienst, meist WhatsApp.

Die Täter geben sich dabei als vermeintliche nahe Angehörige (Sohn, Tochter, Enkel usw.) aus und sprechen ihre Opfer beispielsweise konkret mit „Mama“ oder „Papa“ an. Sie teilen mit, dass sich ihre Telefonnummer geändert habe. Als Begründung wird häufig angeführt, dass das alte Handy auf unterschiedliche Weise beschädigt sei. Die Betroffenen werden aufgefordert, die neue Nummer zu speichern sowie die alte Nummer zu löschen.

Im weiteren Kommunikationsverlauf über WhatsApp bitten die Täter um Banküberweisungen unter dem Vorwand, das eigene Online-Banking funktioniere aufgrund der neuen Rufnummer / des neuen Handys (noch) nicht und übermitteln entsprechende Überweisungsdaten.

Daher rät das Bundeskriminalamt:

  • Gehen Sie auf keinen Fall auf Geldforderungen über Messenger-Dienste ein.
  • Rufen Sie Ihren Angehörigen in einem solchen Fall unter der Ihnen zuvor bekannten „alten“ Rufnummer an. Gehen Sie nicht auf weitere Kontaktversuche der „neuen“ Nummer ein.
  • Speichern Sie keine unbekannte Rufnummer als Kontakt in Ihrem Handy.

Falls Sie bereits Opfer geworden sind:

  • Überweisen Sie auf keinen Fall weitere Geldbeträge.
  • Erstatten Sie Strafanzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder über die Onlinewache Ihres Bundeslandes.
  • Sollten Sie bereits Geld überwiesen haben, nehmen Sie Kontakt mit ihrem Bankinstitut auf, um die getätigten Überweisungen möglicherweise anzuhalten oder rückgängig zu machen.

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