Aktuell kommt es in Deutschland zu unerwünschten Werbe-Anrufen, in denen die Anrufer vortäuschen, im Auftrag des Verbandes der Privaten Krankenversicherung zu handeln. Dazu erklärt PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach:
„Derzeit rufen windige Geschäftsleute unerwünscht bei Bürgerinnen und Bürgern an, um sich personenbezogene Daten zu erschleichen. Dabei geben sie sich fälschlich als Mitarbeiter des PKV-Verbandes aus oder nutzen ähnlich klingende Namen. Mitarbeiter des PKV-Verbandes führen selbstverständlich keine vertriebsorientierten Telefongespräche. Solche unlauteren Werbemethoden belasten die Verbraucher und schädigen den guten Ruf der Branche. Der PKV-Verband hat deshalb die zuständigen Datenschutzbehörden eingeschaltet. Auch die Bundesnetzagentur wurde informiert, um den Rufnummernmissbrauch zu verfolgen.
Die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen entlockten Daten werden vermutlich für den Adresshandel oder für Verkaufsgespräche zweckentfremdet. Diese so genannten ‚Cold Calls‘ erfüllen nach Ansicht des PKV-Verbandes den Tatbestand des strafbaren Verhaltens im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG). Wir raten den Betroffenen daher, Namen und Telefonnummer des Anrufers zu notieren und einen Strafantrag bei der Polizei zu stellen. Auf den Internetseiten der Polizei einiger Bundesländer ist dies auch ganz einfach per Email oder über Online-Formulare möglich.
Bei der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) sind ebenfalls Beschwerden gegen unerlaubte Telefonwerbung möglich. Für Beschwerden bei den jeweils zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten sind deren Anschriften auf der Homepage der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (www.bfdi.bund.de) zu finden.“
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