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Warnung: Verstoß der Zantino GmbH gegen § 86 Absatz 1 WpHG

Hans (CC0), Pixabay
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Update vom 14. März 2022: 4investors-Informationen zufolge hat die BaFin die Warnung mittlerweile zurückgezogen. Hintergrund ist, dass die Zantino GmbH nachträglich zu ihrer Veröffentlichung zur Aktie von The Social Chain bei der BaFin eine Tätigkeitsanzeige nach § 86 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) vorgelegt hat.

Die Zantino GmbH veröffentlichte am 21. Februar 2022 eine Anlageempfehlung zur The Social Chain AG. Die Zantino GmbH gab in der Veröffentlichung an, dass der Ersteller der Finanzanalyse der Aufsicht durch die BaFin unterliege. Der BaFin liegt von der Zantino GmbH keine Tätigkeitsanzeige nach § 86 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) vor.

Nach § 86 Absatz 1 WpHG haben andere Personen als Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, EU-Verwaltungsgesellschaften oder Investmentgesellschaften, die in Ausübung ihres Berufes oder im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit für die Erstellung von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen im Sinne der Marktmissbrauchsverordnung verantwortlich sind, dies der BaFin vor Erstellung oder Weitergabe der Empfehlungen anzuzeigen.

Die BaFin empfiehlt grundsätzlich, sich vor Anlageentscheidungen aus mehreren Quellen zu informieren und dabei auf deren Seriosität zu achten. Weitere Informationen zum Thema Anlagestrategie- und Anlageempfehlungen finden Sie auf der Internetseite der BaFin.

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