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Warnung vor der Finanzmarktaufsicht in Luxemburg an alle Initiatoren-Avertissement aux initiateurs avant la CSSF

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Ils veulent savoir pourquoi? Maintenant, un processus incroyable a eu lieu dans la surveillance du marché financier au Luxembourg. Imaginez que vous avez un prospectus d‘investissement au Luxembourg a approuvé, puis écrit tout journaliste qu’ils ne savent pas, une teneur fausse contribution à votre produit. Cet article atteint la CSSF au Luxembourg. Parce qu’il n’y a pas de liberté de la presse au Luxembourg, donc notre proposition après cette publication d’avertissement, vous êtes à ce point mal, la dette de la société, et met en garde en Allemagne, le Luxembourg et l’Autriche avant leurs entreprises. Cela n’existe pas, ils vous diront! Oui, il est vraiment. Maintenant vient de se passer. Maintenant, bien sûr, comprendre notre avertissement pour obtenir des produits d’investissement pré-approuvé à Luxembourg. Restez à l’écart!Sie wollen wissen warum? Nun, ein unglaublicher Vorgang hat sich in der Finanzmarktaufsicht in Luxemburg ereignet. Stellen Sie sich vor sie lassen einen Kapitalanlageprospekt in Luxemburg genehmigen, dann schreibt irgendein Journalist, den sie gar nicht kennen, einen inhaltlich falschen Beitrag zu Ihrem Produkt. Dieser Artikel gelangt zur CSSF nach Luxemburg. Da es in Luxemburg keine Pressefreiheit gibt, so unsere Vermutung nach dieser warnenden Veröffentlichung, gibt man an diesem falschen  Artikel, dem Unternehmen die Schuld, und warnt in Deutschland, Luxemburg und Österreich vor ihrem Unternehmen. Das gibt es nicht, werden sie sagen! Doch, das gibt es wirklich. Jetzt gerade geschehen. Nun verstehen Sie natürlich unsere Warnung sich ein Kapitalanlageprodukt in Luxemburg genehmigen zu lassen. Finger weg! Lesen Sie selber, und Sie werden verstehen was wir meinen!

Gurkentruppe wäre wohl noch geschmeichelt zu sagen.

W_OIL_GAS_Invest_AG_DE

3 Kommentare

  • Werter User kritischerGeist,

    Besten Dank für Ihren Kommentar, treffend analysiert volle Zustimmung.

    NB: Ich schätze dieses Forum sehr und lese die Beiträge hier gerne.
    In Bezug auf das „Angebot der Oil&Gas Invest AG“ habe ich ausnahmsweise mal eine etwas „differenziertere Einschätzung“. Grüsse

  • An der Warnung der CSSF ist rein gar nichts falsch, und derlei wurde auch schon mehrfach von der FMA Österreich gemacht. Völlig korrekt wird dargestellt, dass ein Wertpapierprospekt GEBILLIGT (denn GENEHMIGT wird hüben wie drüben gar nichts) wurde, und als solcher auch nach D und AT notifiziert. Dass in keinem Land eine Billigung etwas mit geregeltem Handel zu tun hat dürfte klar sein. Wenn also ein Journalist, sei er versiert oder nicht, etwas falsches schreibt oder missverständlich formuliert, dann ist die Reaktion der Aufsicht doch ganz grosse Klasse. ACHTUNG DENN HIER LIEGT EIN MISSVERSTÄNDNIS VOR! Wenn Sie, verehrter herr Bremer, einer anderen Meinung zu Produkten sind, auch wenn BaFin die gebilligt hat, dann veröffentlichen Sie das doch auch. Erfreulich also, wenn die Aufsicht zunehmend ihrer Aufgabe nachkommt. Das hat mit Gurkentruppe nichts zu tun.

    Anmerkung der Redaktion
    Haben Sie sich einmal überlegt was Ihr Kommentar in der Konsequenz bedeutet? Denkt man das zu Ende, dann kann es zu einem Unternehmen 50 Warnmeldungen geben, nur weil irgendjemand etwas falsches in einem Artikel geschrieben hat. Das Unternehmen selber kann aber doch nicht für eine „schlechte journalistische Leistung eines Dritten in die Verantwortung genommen werden“. Nur mal angenommen, das würde so weitergehen, dann könnte man ja jedem Initiator dem man Schaden zufügen wollte, einen solchen Artikel „schenken“. Unglaublich. Lesen Sie die Warnmeldung der CSSF bitte richtig, da heißt es Investorenwarnung nicht Warnung vor einem falschen Bericht!

    • zur Anmerkung der Redaktion

      Ich widerspreche Ihnen doch gar nicht dabei, was das als Konsequenz für das Unternehmen bedeutet. Fraglos richtig was Sie argumentieren. Allerdings sind wir uns doch sicher auch einig, dass gerade solche Unternehmen es mit der Wortwahl in ihren Veröffentlichungen nicht so genau nehmen. Und: wenn ein Journalist etwas falsch verstanden hat, so kann das auch ein Kleinanleger falsch verstanden haben. Derlei Investorenwarnungen gibt es von nahezu jeder europ. Aufsichtsbehörde, inkl auch von der BaFin. Wir müssen das nichtmal an schlechter journalistischer Leistung festmachen. Erzählt der Vertrieb draussen Blödsinn, der weder der Wahrheit entspricht noch so authorisiert wurde, ist so eine Warnung auch fällig. Das sind die Regeln. Und wie es mit den journalistischen Leistungen und Kompetenzen am deutschen Markt aussieht wissen Sie ebenfalls. Da ist mir eine kritische Warnung der Aufsicht lieber. Dann immerhin ist der Anleger sensibilisiert und wird nochmal genauer hinschauen, kann aber trotzdem zeichnen denn verboten wird es ihm ja nicht.

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