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Warnung vor DSL-Anbieter 1N Telecom: Verbraucherschützer alarmiert

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Verbraucherschützer schlagen Alarm: Der DSL-Anbieter 1N Telecom gerät zunehmend in die Kritik, da er regelmäßig mit der Deutschen Telekom verwechselt wird und diese Verwirrung gezielt ausnutzen soll. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) spricht von einer „perfiden Masche“, die ahnungslose Kunden in teure Verträge lockt.

Laut dem vzbv schreibt 1N Telecom gezielt Verbraucher an und offeriert ihnen scheinbar attraktive 24-Monats-DSL-Verträge. Diese Schreiben erwecken durch die Ähnlichkeit des Namens und das Layout der Angebote oft den Eindruck, von der Deutschen Telekom zu stammen. Viele Verbraucher, die glauben, einen Vertrag mit der etablierten Telekom abgeschlossen zu haben, willigen in das Angebot ein.

Das Problem beginnt, wenn 1N Telecom daraufhin die Portierung der Rufnummer beim bisherigen Anbieter beantragt. Wenn den Betroffenen dann klar wird, dass sie nicht bei der Deutschen Telekom, sondern bei einem anderen Anbieter unterschrieben haben, widerrufen viele den Antrag auf Rufnummernmitnahme. Doch statt den Vertrag einfach aufzulösen, geht 1N Telecom aggressiv gegen die Betroffenen vor und fordert einen erheblichen „Schadenersatz“ in Höhe von 419,88 Euro.

Verbraucherschützer raten, besonders vorsichtig zu sein und Angebote genau zu prüfen, bevor man sie annimmt. Verträge sollten nicht vorschnell abgeschlossen werden, insbesondere wenn das Angebot per Post oder Telefon kommt. Es empfiehlt sich, die Herkunft des Angebots zu überprüfen und bei Zweifeln direkt bei der Deutschen Telekom oder einer Verbraucherzentrale nachzufragen.

Die Methoden von 1N Telecom haben bereits zahlreiche Beschwerden nach sich gezogen, und der vzbv fordert eine strengere Regulierung solcher Praktiken sowie klarere Vorgaben für die Präsentation von Angeboten, um Verwechslungen zu vermeiden. In der Zwischenzeit bleibt es den Verbrauchern überlassen, wachsam zu sein und sich im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um nicht in die Falle dieser fragwürdigen Geschäftspraktiken zu tappen.

Falls Sie bereits ein solches Schreiben erhalten haben oder betroffen sind, zögern Sie nicht, sich umgehend an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt zu wenden. Es ist wichtig, dass solche Praktiken nicht unwidersprochen bleiben, um weitere Verbraucher zu schützen.

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