Juristische Niederlage für das NRW-Gesundheitsministerium bei der umstrittenen E-Zigarette: Die nikotinhaltigen Flüssigkeiten sind kein Arzneimittel, sagt das OVG höchstinstanzlich. Vor einem „illegalen“ Verkauf ohne Zulassung darf das Land daher nicht mehr warnen.
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