Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website gruncal-markt.com, die zuvor unter dem Namen gruncall.com aktiv war. Die BaFin hat Hinweise darauf, dass die Betreiber dieser Seite ohne die erforderliche Erlaubnis Bank- und Finanzdienstleistungen anbieten. Die Plattform wirbt damit, dass Verbraucher angeblich mit Währungen, Indizes, Kryptowährungen, Aktien und Rohstoffen handeln können.
Auffällig ist, dass es sich bei gruncal-markt.com um eine von mehreren kürzlich entdeckten Websites mit nahezu identischem Inhalt handelt. Die Seiten ähneln sich nicht nur im Aufbau, sondern beginnen oft mit dem Satz „Optimieren Sie Ihr Trading mit [Name der Website]“, was bei der BaFin bereits mehrfach gemeldet wurde.
In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit Genehmigung der BaFin angeboten werden. Dennoch gibt es immer wieder Fälle, in denen unzulässige Angebote erscheinen. Informationen über die Zulassung eines Unternehmens durch die BaFin können in der Unternehmensdatenbank eingesehen werden.
Die Warnung der BaFin erfolgt gemäß § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und soll Verbraucher davor schützen, auf unlizenzierte und möglicherweise betrügerische Plattformen hereinzufallen.
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 22. November 2024 um 09:30 Uhr ein...
BeiDie RedaktionFreitag, 22.11.2024Am 20. November 2024 hat das Amtsgericht Charlottenburg ein vorläufiges Insolvenzverfahren über...
BeiDie RedaktionFreitag, 22.11.2024Am 21. November 2024 hat das Amtsgericht Bonn im Verfahren Az.: 99...
BeiDie RedaktionDonnerstag, 21.11.2024Am 21. November 2024 hat das Amtsgericht Hamburg im Verfahren Az.: 67h...
BeiDie RedaktionDonnerstag, 21.11.2024
Kommentar hinterlassen