Derzeit kursieren E-Mails, die angeblich von der Börse Stuttgart Group bzw. der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH stammen und über die Absenderadresse „support@stuttgart-boerse.com“ verschickt werden. Unbekannte Dritte nutzen diese Adresse, um sich fälschlicherweise als Mitarbeitende der Börse Stuttgart auszugeben und mit dem Ziel, sensible Informationen von E-Mail-Empfängern zu erhalten und sie zu betrügerischen Transaktionen zu verleiten.
Die Betrüger bieten dabei an, angebliche Handelsgewinne auszuzahlen und fordern die Empfänger auf, vorab vermeintliche Steuern oder Gebühren zu überweisen. Es handelt sich hierbei um einen klassischen Betrugsversuch, der als sogenannter Vorauszahlungsbetrug bekannt ist. Diese Masche zielt darauf ab, Anleger zu Geldtransfers zu bewegen, indem falsche Gewinne oder Rückzahlungen in Aussicht gestellt werden.
Die Täter fordern die Empfänger der E-Mails zur Herausgabe von persönlichen Daten, sensiblen Finanzinformationen oder Dokumenten auf, die angeblich zur Abwicklung der versprochenen Auszahlung benötigt werden. In vielen Fällen wird auch die Zahlung von Vorauszahlungen für vermeintliche Steuern oder Gebühren verlangt, um die vermeintlichen Gewinne freizuschalten. Hierbei handelt es sich um einen deutlichen Hinweis auf einen Betrugsversuch.
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich davor, auf solche Aufforderungen einzugehen oder Zahlungen zu leisten. Es wird vermutet, dass die Täter versuchen, unrechtmäßig Zahlungsdienste anzubieten und damit Anleger finanziell zu schädigen.
Gemäß den geltenden Vorschriften in Deutschland benötigen Unternehmen, die Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen oder Zahlungsdienste anbieten, eine entsprechende Erlaubnis der BaFin. Diese Genehmigung stellt sicher, dass Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen genügen und transparent und rechtssicher arbeiten. Im aktuellen Fall agieren die Betrüger jedoch ohne diese notwendige Erlaubnis.
Die BaFin rät dringend dazu, vor der Inanspruchnahme solcher Dienstleistungen stets zu überprüfen, ob ein Unternehmen ordnungsgemäß zugelassen ist. Informationen über die Zulassung von Unternehmen können in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden. Dies gilt insbesondere für Anbieter, die unerwartet Kontakt aufnehmen und finanzielle Transaktionen oder die Herausgabe sensibler Daten verlangen.
Die Information der BaFin über diesen Betrugsversuch basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), das die Überwachung von Unternehmen im Finanzsektor regelt. Dieses Gesetz stellt sicher, dass die BaFin eingreifen kann, wenn Unternehmen ohne Genehmigung Dienstleistungen anbieten oder betrügerische Aktivitäten im Finanzsektor bekannt werden. Die aktuelle Warnung soll potenzielle Opfer über die betrügerischen Aktivitäten informieren und schützen.
Sollten Sie eine E-Mail von der Adresse „support@stuttgart-boerse.com“ erhalten oder auf andere Weise kontaktiert werden, empfiehlt die BaFin folgende Schritte:
Die Börse Stuttgart ist in den Betrugsfall involviert, ohne tatsächlich aktiv zu sein. Die Betrüger nutzen den guten Namen der Börse, um Vertrauen zu erwecken und ihre Opfer zu täuschen. Anleger und Privatpersonen sollten sich bewusst sein, dass seriöse Finanzinstitute keine sensiblen Daten per E-Mail anfordern und auch keine Zahlungen für vorab zu entrichtende Gebühren verlangen.
Die BaFin betont, dass man stets vorsichtig sein sollte, wenn unaufgeforderte E-Mails im Zusammenhang mit Finanzgeschäften eintreffen. Die Rückversicherung bei offiziellen Stellen ist der beste Schutz vor betrügerischen Machenschaften.
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