Sie heißen unter anderem only-dates.de und sind so genannte Sex- und Singlebörsen, hinter denen das Unternehmen Ideo Labs GmbH aus Berlin steht. Es macht offensichtlich derzeit gute Geschäfte mit einem Schnupperangebot Premium. Für die Nutzer der Dating-Seite ergibt sich dagegen alles andere als ein unkompliziertes Abenteuer.
In verschiedenen Internetforen wimmelt es bereits seit längerem von Hilferufen und auch die Anfragen in der Verbraucherzentrale Sachsen steigen stetig zu diesem Thema. Allein in den vergangenen Monaten wurden zu Verträgen mit diesen Singlebörsen fast 50 Beratungen durchgeführt.
Auch Herr H. aus Leipzig war auf der Suche nach einem Abenteuer. Er meldete sich bei only-dates.de an. Lediglich 1 Euro sollte er für 14 Tage Schnuppermitgliedschaft bezahlen. Schlussendlich wurden monatlich 89,90 € von seinem Konto abgebucht. „Ich fühle mich schlichtweg getäuscht! Man sagte mir, mein Vertrag habe sich verlängert, weil ich die Schnuppermitgliedschaft nicht rechtzeitig gekündigt hätte“, erklärt der Leipziger.
Die Vorgehensweise des Portalbetreibers ist höchst fragwürdig – ebenso wie die Gestaltung der Internetseite. „Es fehlt an einer deutlich hervorgehobenen Darstellung der wesentlichen Vertragsinformationen“, weiß Anne-Katrin Wiesemann, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Sachsen zu berichten. Dem Verbraucher wird an verschiedenen Stellen suggeriert, er könne sich allein für das 14-tägige Schnupperangebot entscheiden. Dieses Angebot wird auf den unterschiedlichen Seiten fett hervorgehoben, während die Informationen über die Vertragsverlängerung und den daraufhin zu zahlenden Mitgliedsbeitrag in einem Fließtext innerhalb eines Kastens am rechten Rand der Internetseite untergehen. „Die vorgegebenen Informationen werden schlichtweg nicht in „hervorgehobener Weise“ zur Verfügung gestellt. So will es aber das Gesetz“, so Wiesemann weiter.
Rechtlich kommt nach Auffassung von Wiesemann keine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft in einer Höhe von 89,90 € pro Monat zustande. Die Klausel kommt für den Nutzer der Singlebörsen überraschend, so dass der Betreiber keinen Anspruch auf die monatlich geltend gemachten 89,90 Euro hat. „Schließt man eine Schnuppermitgliedschaft unter dem Hinweis der Einmalzahlung ab, muss man nicht damit rechnen, dass sich der Vertrag wegen der nicht erfolgten Kündigung um weitere 6 Monate fortsetzt. Wir raten den Verbrauchern, in diesen Fällen nicht anstaltslos zu bezahlen. Immerhin gibt es mittlerweile mehrere Urteile in vergleichbaren Fällen, die unsere Auffassung stützen“, schließt Wiesemann ab.
Quelle: VZ Sachsen
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