AND Corp Limited/Online-Handelsplattform swiss-capital.fm: BaFin untersagt die unerlaubt betriebene Finanzportfolioverwaltung und den unerlaubt betriebenen Eigenhandel
Die BaFin hat mit Bescheid vom 20. August 2020 gegenüber der AND Corp Limited die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen schließt über seine Plattform swiss-capital.fm mit deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs), die auf Währungen, Aktien, Rohstoffe und Indizes laufen. Darüber hinaus trifft das Unternehmen selbst Anlageentscheidungen über Handelskonten, die Kunden zuvor auf seiner Plattform eröffnet haben.
Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) und den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die AND Corp Limited nicht und handelt daher unerlaubt.
Ein Impressum ist auf der o. g. Internetseite nicht vorhanden. Die Benennung der AND Corp Limited als das für die Handelsplattform verantwortliche Unternehmen ist zwischenzeitlich entfernt worden.
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