BaFin warnt vor HalderBay
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der angeblich in Frankfurt am Main ansässigen HalderBay. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website halder-bay.com – auf die man auch weitergeleitet wird, wenn man die Website halderbay.com aufruft – ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Dort können Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich mit Forex, Indizes, Rohstoffen und Kryptowerten handeln.
Im Impressum der Website halder-bay.com wird der Eindruck erweckt, dass es sich um eine Website der bei der BaFin registrierten Kapitalverwaltungsgesellschaft Halder GmbH handelt. Das ist falsch. Es liegt ein Identitätsmissbrauch vor.
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
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