BaFin warnt vor Swiss Solution Partners AG
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der im schweizerischen Zürich ansässigen Swiss Solution Partners AG. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website swisssolutionpartners.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an.
Verbraucherinnen und Verbraucher können dort angeblich vorbörsliche Aktien der Starlink Inc. zeichnen, um von einem späteren Börsengang zu profitieren. Dazu werden sie aufgefordert, Gelder einzuzahlen Der BaFin liegen keine Kenntnisse über einen möglichen Börsengang der Starlink Inc. vor.
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
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