Bitcoin Bank Breaker: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website bitcoin-bankbreaker.com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Bitcoin Bank Breaker. Auf der Website bitcoin-bankbreaker.com wird eine Plattform für den Handel mit Finanzinstrumenten angeboten. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbringen.
Die Betreiber geben auf der Website keinen vollständigen Unternehmensnamen, keine Rechtsform und keinen Geschäftssitz an.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Satz 1 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
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