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Warnung: CCTMarket

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 Bank-wesengesetz (BWG) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 07.06.2019 teilt die FMA daher mit, dass

CCTMarket

PHHLT Marketing Limited

Suite 305, Griffith Corporate Centre, Kingstown, St. Vincent & the Grenadines

Web: www.cctmarket.com

E-Mail.: support@cctmarket.com

compliance@cctmarket.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

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