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Warnung: Codex-fx.com

kpuljek (CC0), Pixabay
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Die Marshallislands sind weit weg. Trotz zahlreicher Atombombentest scheint man dort noch Briefkastenfirmen gründen zu können, um deutsche oder europäische Anleger beeindrucken zu können mit Webseiten wie https://www.codex-fx.com/de/ registriert seit über einem Jahr bei Cloudflare. Sie werden dort ihren telefonischen Betreuer höchstwahrscheinlich nicht antreffen. Denn dieser rief sie mit Vorwahl +44 aus Grossbritannien an und nicht mit der +692 der Marshallinseln.

Die deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin hält von CodexFx nichts:  

19.03.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte Codexfx Ltd.: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel Die BaFin hat mit Bescheid vom 10. März 2020 gegenüber der Codexfx Ltd., Majuro, Marshallinseln, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet. Die Gesellschaft bietet deutschen Kunden auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.codexfx.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) an, die auf Grundwerte wie Aktien, Indizes, Devisen, Rohstoffe und Kryptowährungen laufen. Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht.

Es handelt daher unerlaubt. Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität. Die BaFin und die Polizei haben bereits Anfang Dezember 2018 vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen gewarnt. Zudem veröffentlicht die BaFin auf ihrer Webseite weitere Informationen zu unerlaubt betriebenen Geschäften einzelner Handelsplattformen.

Gleiches gilt für die Aufsicht in Österreich:

CodexFX Ltd
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 23.11.2019 teilt die FMA daher mit, dass
CodexFX Ltd, Trust Company Complex, Ajeltake Road, Ajeltake Island, Majuro, Marshall Islands, MH 96960, Tel: +44 2080898543, Mail: support@codexfx.com Website: www.codexfx.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin- und Optionsgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit c BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

Verbotenes Trading? Oder alles nur Fake?

Wir gehen diesseits nicht davon aus, das damit Aufsichtsbehörden bestätigen wollten, das tatsächlich auch Tradinggeschäfte ausgeführt werden. Also wenn sie bislang fleißig „getradet“ haben und trotzdem nicht ihr Geld zurück bekommen haben, sollten sie nicht unbedingt auf die Marschall Inseln fliegen um dort mal nachzufragen, sondern dem Weg ihres Geldes folgen. Es spricht vieles dafür, dass sie schlichtweg INTERNET – Mafiosis aufgesessen sind.

Hier ein Beispiel: Unser Mandant zahlt im Dezember 2019 und Januar 2020 rund 22T€ auf ein Konto in Litauen. Daraufhin wurde er handlungsfähig und die Plattform gaukelte ihm vor, er würde tatsächlich handeln. In kürzester Zeit verdoppelte sich sein Kontostand. Er konnte sein Geld aber nicht an sich nach Deutschland auszahlen. Seitdem ist niemand mehr zu erreichen.

Sein Geld floss auf ein Konto der

Golden Crypto OÜ, Tallinn(Estland), Kesklinna linnaosa, Maakri tn, 19/2, 10145. Geführt wird das Konto bei der

GlobalNetint UAB mit der IBAN LT403880010100301884.  Dieses E-Geldinstitut hat seinen Sitz in der Menulio str. 7, Vilnius, LT-04326, (Litauen) und verfügt über eine Lizenz für die Ausführung von Zahlungsvorgängen. Vergeben wurde diese Lizenz von der

Bank von Litauen.

Wen verklagen? Die Zahlungsvorgänge fanden mitten in der EU statt! Folglich gilt auch der EU- Verbrauchergerichtsstand, wonach jeder an seinem Heimatgericht klagen kann. Es gilt nicht nur deutsches Recht, das Kreditwesengesetz, das Geldwäschegesetz sondern auch die EU-Geldwäschetransferverordnung (GTVO) vom 20.05.2015. Wir können uns auch nicht vorstellen, dass ein lizensiertes litauisches E-Geldinstitut es sich leisten kann, Konten für Straftaten zu Verfügung zu stellen. Zudem gelten EU – weit strenge Identifizierungsvorschriften bei Kontoeröffnungen durch Firmen wie hier.

Wir jedenfalls haben Kontakt aufgenommen, Anzeige erstattet und werden dafür sorgen, dass unser Mandant sein Geld zurückbekommt – außergerichtlich als auch gerichtlich. Ob es ausreicht, dass die heimische Volksbank vor Ausführung der Transaktionen nach Litauen in ausreichender Weise warnte(BGH  XI ZR 56/07) bleibt abzuwarten.  Die Transaktionen waren jedenfalls in jeder Hinsicht außergewöhnlich.

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