Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 15.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass
Coinsoft
und
VC Management LLC
Web: www.coinsoft.io
mit angeblichen Sitz in
First Floor, St. Vincent Bank Ltd Building, James Street, PO Box 1574,
Kingstown, St. Vincent and the Grenadines
support@coinsoft.io
sven.wagner@coinsoft.io (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)
nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist den Anbietern daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
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