E3 Solar Finance, London, UK: Unternehmen ist kein nach § 32 Absatz 1 KWG zugelassenes Institut
Die BaFin stellt klar, dass sie der E3 Solar Finance keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften erteilt hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Das Unternehmen E3 Solar Finance (Rechtsform unbekannt) wirbt in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen damit, von der Europäischen Zentralbank, von der Finanzmarktaufsicht in Wien, Österreich, und von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Es heißt dort, es liege eine Konzession der BaFin zum Betrieb von Bankgeschäften vor. Dies trifft nicht zu.
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