Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Websites eukrypto.com und eukrypto.site. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bieten deren Betreiber darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Dabei verwenden sie missbräuchlich die Logos des Bundesministeriums der Finanzen und des Landes Hessen.
Die Betreiber geben auf den Websites keinen vollständigen Unternehmensnamen und auch keine Rechtsform an. Mit vermeintlich garantierten Renditen binnen fünf Tagen versuchen sie, potentielle Anlegerinnen und Anleger zu ködern. Dabei behaupten sie wahrheitswidrig, dass EUKrypto der Aufsicht unterläge. Um die potentiellen Opfer zu täuschen, verwenden sie unberechtigt die Logos des Bundesministeriums der Finanzen und des Landes Hessen.
Die Rückzahlung des Kapitals wird von der Zahlung einer angeblichen Kapitalertragssteuer abhängig gemacht. Das hierzu verwendete angebliche Schreiben des Finanzamts Frankfurt am Main ist eine Fälschung. Die potentiellen Opfer werden dabei aufgefordert, sich zunächst für die Rückzahlung zu identifizieren. Es ist damit zu rechnen, dass die so erlangten Daten anschließend missbraucht werden.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Satz 1 Kreditwesengesetz.
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