Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor den dubiosen Angeboten der vermeintlichen „Bbetterbank“, die auch unter dem Namen „BBank“ auftritt. Auf der Website bbetterbank.de werden verschiedene Finanzdienstleistungen wie Spar- und Girokonten, Privatkredite, Finanzberatung sowie Investments und Vermögensverwaltung angeboten – jedoch ohne die erforderliche BaFin-Erlaubnis.
Das Unternehmen gibt fälschlicherweise einen Sitz in Essen an und suggeriert, es handele sich um ein reguliertes Kreditinstitut. Dieser Eindruck ist bewusst irreführend. Die Bbetterbank wird nicht von der BaFin beaufsichtigt und steht in keinem Zusammenhang mit legitimen, ähnlich firmierten Banken.
Verbraucher sollten besondere Vorsicht walten lassen. Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland dürfen nur mit Genehmigung der BaFin angeboten werden. Fehlende Genehmigungen deuten oft auf betrügerische Absichten hin.
Die BaFin ruft dringend dazu auf, vor der Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen zu überprüfen, ob das anbietende Unternehmen über die notwendige Erlaubnis verfügt. Eine Übersicht zugelassener Unternehmen finden Sie in der BaFin-Unternehmensdatenbank.
Diese Warnung erfolgt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Hier die Original-Meldung der BaFin:
Fake-Bank: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website bbetterbank.de
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Bbetterbank. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen, das auch als BBank firmiert, mit angeblichen Sitz in Essen auf seiner Website bbetterbank.de ohne Erlaubnis Spar- und Girokonten, Privatkredite, Finanzberatung, Investments und Vermögensverwaltung an.
Dabei wird der Eindruck erweckt, es handele sich um ein von der BaFin beaufsichtigtes Kreditinstitut mit ähnlicher Firmierung. Das ist nicht der Fall. Auch besteht kein Zusammenhang mit der Website dieses Instituts.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Kommentar hinterlassen