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Warnung: Finflow-x

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Finflow-x

 

Name Finflow-x
Sitz
Adresse Bahnhofstrasse 37, 8001 Zürich
Internet https://finflow-x.com
Handelsregister (HR) Ohne HR-Eintrag
Bemerkungen

In der Finanzindustrie ist für diverse Aktivitäten eine Genehmigung der FINMA (Schweizer Finanzmarktaufsicht) erforderlich. Wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass Dienstleister möglicherweise ohne eine solche Genehmigung agieren, führt die FINMA entsprechende Untersuchungen durch. Bei Bestätigung des Verdachts kann die FINMA mittels Enforcement-Verfahren Maßnahmen gegen solche nicht genehmigten Anbieter ergreifen. Dies kann bis zur Auflösung des betroffenen Unternehmens führen.

Die FINMA unterhält eine öffentlich zugängliche Warnliste, auf der Unternehmen und Personen aufgeführt sind, gegen die Untersuchungen wegen unerlaubter Aktivitäten eingeleitet wurden. Die Aufnahme in die Liste erfolgt, wenn das Unternehmen seiner Informationspflicht gegenüber der FINMA nicht nachkommt, falsche Angaben macht oder wenn die Untersuchungen der FINMA eine erhebliche Gefahr für Anleger vermuten lassen. Ein Eintrag in der Warnliste impliziert nicht zwingend die Illegalität der durch das Unternehmen durchgeführten Aktivitäten, es signalisiert jedoch, dass das Unternehmen über keine Genehmigung verfügt. Unternehmen werden von der Liste entfernt, sobald die FINMA die notwendigen Untersuchungen durchgeführt und etwaige Anpassungen vorgenommen hat.

Die FINMA warnt besonders vor Anbietern, gegen die bereits eine Verfügung erlassen wurde und die gravierende Verstöße gegen die Aufsichtsbestimmungen begangen haben. Diese Verstöße werden gemäß Artikel 34 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes veröffentlicht.

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