Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut vor fragwürdigen Angeboten im Finanzsektor – dieses Mal steht die Website gruncall-markt.com im Fokus, die zuvor unter gruncall.com auftrat. Es besteht der dringende Verdacht, dass die Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten. Auf der Seite wird Verbrauchern suggeriert, dass sie dort problemlos mit Währungen, Indizes, Kryptowerten, Aktien und Rohstoffen handeln können.
Besonders auffällig ist, dass die Seite Ähnlichkeiten mit anderen bereits bekannten Plattformen aufweist, vor denen die BaFin ebenfalls gewarnt hat. Eine typische Eröffnung lautet: „Optimieren Sie Ihr Trading mit [Name der Website]“, was darauf hindeutet, dass eine gezielte Masche dahinterstecken könnte.
Die BaFin betont, dass jeder, der in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde benötigt. Unternehmen, die ohne diese Genehmigung agieren, sind potenziell illegal tätig und stellen ein erhebliches Risiko für Verbraucher dar. Wer unsicher ist, ob ein Anbieter über eine gültige BaFin-Lizenz verfügt, kann dies jederzeit in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Die Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und soll Anleger vor möglichen Verlusten schützen. Verbraucher sollten bei solchen Plattformen besondere Vorsicht walten lassen und die Seriosität der Angebote gründlich prüfen, bevor sie investieren.
Hier die Originalmeldung der BaFin:
GrunCall: BaFin warnt vor der Website gruncall-markt.com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von GrunCall. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website gruncall-markt.com (zuvor: gruncall.com) ohne Erlaubnis Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen betreiben. Dort können Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich mit Währungen, Indizes, Kryptowerten, Aktien und Rohstoffen handeln.
In letzter Zeit sind bereits einige Websites mit nahezu identischem Inhalt bekannt geworden, vor denen die BaFin gewarnt hat. In allen Fällen wird die Internetseite mit dem Satz „Optimieren Sie Ihr Trading mit [Name der Website]“ eingeleitet.
Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Kommentar hinterlassen