HBCmarket / HBC Market Ltd
Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 05.08.2020 teilt die FMA daher mit, dass
HBCmarket / HBC Market Ltd
Trust Company Complex, Ajeltake Road
Ajeltake Island, Majuro, Marshall Island 96960
+4162 674 67 27
support@hbcmarket.com
www.hbc-markets.com (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Der Vorhang geht auf , Du siehst die Bühne.
Ehe Du es begreifst……..Es geht um Dich….
Hat Rossi Linda aus der Support Abteilung
Die Anna und Markus Blank deinen gesunden
Menschenverstand auf den Kopf gestellt.
Tut euch allen einen großen Gefallen
Lasst die Hände davon…..
Blanker Hans