Identitätsdiebstahl zu Lasten der Northmill Bank AB: BaFin warnt vor dem Internetauftritt mono-im.de
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Northmill Bank AB, Stockholm, Schweden, nicht Betreiberin der Website mono-im.de ist. Die unbekannten Betreiber dieser Website haben keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach dem KWG . Sie haben ebenfalls keine Erlaubnis zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Die Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte auf der Website mono-im.de rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Auf der Website wird Bezug genommen auf Erlaubnisse der Schwedischen Finanzaufsicht Riksgälden, die jedoch sämtlich zugunsten der Northmill Bank AB erteilt wurden. Es liegt somit ein Identitätsdiebstahl zu Lasten der Northmill Bank AB vor.
Anbieter von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
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