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Warnung: Ivy Venoms GmbH: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von Stammaktien der Ivy Venoms Company

geralt (CC0), Pixabay
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Ivy Venoms GmbH: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von Stammaktien der Ivy Venoms Company

Die BaFin hat am 14. Mai 2020 das öffentliche Angebot von Stammaktien der Ivy Venoms Company wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt. Daher darf die Ivy Venoms GmbH in Deutschland keine Stammaktien der Ivy Venoms Company zum Erwerb anbieten.

Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.

Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme eingreift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.

Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung wurde für das öffentliche Angebot der Ivy Venoms GmbH kein Prospekt veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.

Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Wertpapierprospekt kann eine Haftung der Prospektverantwortlichen gemäß §§ 9 bzw. 10 WpPG bestehen. Gleiches gilt nach § 14 WpPG für Anbieter und Emittenten von Wertpapieren, wenn pflichtwidrig kein Prospekt veröffentlicht wurde.

Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Abs. 6 WpPG mit Geldbuße von bis zu 5 Mio. EUR bzw. 3% des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Auch können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.

Bitte bedenken Sie, dass Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen getätigt werden sollten.

Amtsgericht Braunschweig Aktenzeichen: HRB 208290 Bekannt gemacht am: 13.02.2020 19:00 Uhr
Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
13.02.2020
HRB 208290: IVY VENOMS GmbH, Schladen-Werla, Im Gewerbegebiet 5, 38315 Schladen-Werla. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2019 Die Gesellschafterversammlung vom 10.01.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und § 2 (Unternehmensgegenstand) und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg HRB 210314 B) nach Schladen-Werla sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.

Geschäftsanschrift: Im Gewerbegebiet 5, 38315 Schladen-Werla. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Zoos für Reptilien an der Geschäftsadresse mit angeschlossener Tiergiftfarm. Haltung und Züchtung von Gifttieren zur Gewinnung von Giften und der Verwendung der gewonnenen Gifte in der Forschung, im kosmetischen und medizinischen Bereich sowie zur Herstellung von Kosmetika und Medizin, die Reinigung der gewonnenen Gifte und die Beauftragung von Fachunternehmen zur Reinigung der Gifte. Anbau und Verarbeitung von Heilkräutern und Handel mit Heilkräutern und Produkten, die aus Heilkräutern gewonnen werden und deren Verwendung im kosmetischen und medizinischen Bereich. Handel mit Heilkräutern und Produkten, die aus Heilkräutern gewonnen werden zur Herstellung von Kosmetika und Medizin.

Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.

Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Nicht mehr Geschäftsführer: Butters, Martin, Berlin, *27.02.1986. Bestellt als Geschäftsführer: Kotowski, Karl-Heinz, Schladen-Werla, *31.10.1947, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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