Jubilee Ace
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann unter anderem gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 27.02.2020 teilt die FMA daher mit, dass
Jubilee Ace
mit angeblichem Sitz in
Sea Meadow House
Blackburne Highway
PO Box 116
Road Town, Tortola
British Virgin Islands
sowie
City Center Regus
Tower Business Centre, 2nd floor
Tower Street
Swatar BKR4013
Malta
Tel: +356 2546 6666
contact@jubileeace.com
jubileeace.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 erster Fall BWG nicht gestattet.
Seit 10 Monaten arbeite ich mit der Software, zunächst mit einer Lizenz für 1000 $. Im Dezember und im folgenden Januar stockte ich die Lizenz jeweils um 2000 $ auf. Sämtliche Erträge nutzte ich dann um meine Lizenz zu erhöhen. Eine erste Auszahlung in Höhe von 1000 $ führte ich Ende Juni 2020 aus. Aktuell beträgt meine Lizenzhöhe 7600 $ und ich erhalte bei Buchungen im Commodity Arbitrage zur Zeit 3,75 % mit einer Laufzeit von 15 Tagen, 285,00 € abzgl. Fee 85,50 entspricht netto 199,50 € alle 15 Tage. Da ich nur noch 4000 $ eigenes Geld in der Lizenz habe entspricht dies einem Nettoertrag von 10% monatlich auf meine Lizenz. Bin absolut zufrieden !
Da das Unternehmen keine konzessionspflichtigen Bankgeschäfte weder in Österreich noch in einem anderen Land erbringt und auch keine fremden Gelder zur Verwaltung an nimmt, ist diese „Warnung“ bedeutungslos. Das Unternehmen verkauft Softwarelizenzen mit denen ein User Erträge im Arbitragehandel erwirtschaftet und sich jederzeit auszahlen lassen kann. Nachdem das Unternehmen weit über ein Jahr besteht, bleibt festzustellen das nur die Österreichische Aufsicht noch nicht begriffen hat um was es eigentlich geht. Die Zusammenhänge bekommt die Behörde gerade von einer international arbeitenden Rechtsanwaltskanzlei erklärt. Selbst die viel strengere deutsche BAFIN und die Schweizer Behörden haben keine Einwände angemeldet noch eine „Warnung“ ausgesprochen.