Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der „Kepler Capital“. Sie kontaktiert potentielle Opfer unaufgefordert telefonisch („Cold Calling“) und bietet ihnen angebliche vorbörsliche Aktien der „Nucera AG“ zum Kauf an. Die „Kepler Capital“ erweckt gezielt den Eindruck, zur Kepler Cheuvreux-Gruppe zu gehören. Das ist nicht der Fall, es besteht keinerlei Zusammenhang.
Seit einiger Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Nachdem Käuferinnen und Käufer die Aktien bezahlt haben, werden sie jedoch nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar. Die BaFin hat bereits mehrfach ausführlich vor solchen unrechtmäßigen Angeboten gewarnt, unter anderem in ihren Beiträgen „Vorbörsliche Aktien: BaFin warnt vor unseriösen Angeboten“ und „Tatort Internet: Wie die BaFin illegale Finanzgeschäfte bekämpft“.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Zum Hintergrund: Was ist Cold Calling?
Ruft Sie jemand unaufgefordert an, um Ihnen beispielsweise vorbörsliche Aktien eines bekannten Unternehmens anzubieten? Gehen Sie auf keinen Fall darauf ein! Solche ungebetenen Anrufe sind verboten. Wertpapierdienstleistungsunternehmen und anderen Unternehmen ist es ausdrücklich untersagt, das sogenannte Cold Calling zu betreiben.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
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