Auf der Website kt-investment.com ermittelt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegen KT Investment. Die BaFin hat festgestellt, dass das Unternehmen ohne Erlaubnis Festgeldverträge abschließt und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet. KT Investment unterliegt nicht der Aufsicht durch die BaFin.
In Deutschland benötigen Unternehmen, die Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbieten, eine Erlaubnis von der BaFin. Dennoch bieten einige Unternehmen diese Dienstleistungen ohne Genehmigung an. Um herauszufinden, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, empfiehlt sich die Überprüfung in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.
Verbraucherinnen und Verbraucher werden von der BaFin, dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern dringend dazu aufgefordert, äußerst vorsichtig bei Geldanlagen im Internet zu sein und vorab gründliche Recherchen durchzuführen, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.
Im BaFin-Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Betrug“ erhalten Sie weitere Informationen darüber, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
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