Steht ein Unternehmen auf der Warnliste einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde, dann sollte man als interessierter Anleger ganz schnell die Finger von solch einem Unternehmen lassen.
My Coin Elite
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs 11, 1. Satz WAG 2018 die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 09.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass
My Coin Elite
Web: www.mycoinelite.com
mit angeblichen Sitz in
United Kingdom: 25 Crossharbour Plaza, Isle of Dogs, London E14 9EU;
Australia: 121 Marcus Clarke St, Canberra ACT 2601;
Germany: 60329 Frankfurt am Main, Jürgen-Ponto-Platz 1;
Switzerland: 201 Hardstrasse, 8005 Zürich;
E-Mail: support@mycoinelite.com (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.
Kommentar hinterlassen